Inflationsausgleichsprämie ist pfändbar
Das Amtsgericht – Insolvenzgericht – Köln hat sich mit Beschluss vom 09.12.2022 mit der Pfändbarkeit einer Inflationsausgleichsprämie befasst. Der Antrag eines Insolvenzschuldners auf Freigabe dieser Prämie wurde zurückgewiesen. Den Beschluss stellen wir geschwärzt auf der ATN-Homepage unter XXXX zur Verfügung.