Augen auf bei der Prüfung der Zahlungs(un)fähigkeit!
Das Urteil des BGH vom 28.06.2022 erleichtert Insolvenzverwaltern Zahlungsunfähigkeit nachzuweisen. Geschäftsleiter sollten eine kontinuierliche Unternehmensplanung haben, um Krisensignale frühzeitig zu erkennen und angemessene Maßnahmen einleiten zu können.