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SanInsKG – hohes Haftungsrisiko für alle Beteiligten!

17. Januar 2023

Am 09.11.2022 trat das SanInsKG in Kraft. Insbesondere wurde damit vor dem Hintergrund der aktuellen Krisensituation auf den Energie- und Rohstoffmärkten vorübergehend der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung von zwölf auf vier Monate verkürzt.

In der aktuellen Ausgabe der NZI (NZI 2023, 7-13) zeigt unser Partner Paul Michels gemeinsam mit Torsten Gutmann (Pluta), dass das SanInsKG jedoch nur in ganz bestimmten Fallkonstellationen Anwendung findet. Die Prüfung der Insolvenzeröffnungsgründe bleibt damit anspruchsvoll.

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