BAG: Aufgabenverteilung im Konzernverbund als Kündigungsgrund
Das Bundesarbeitsgericht bestätigt mit seinem Urteil vom 28.02.2023, dass die betriebsbedingte Kündigung eines Arbeitsverhältnissen damit begründet werden kann, dass Aufgaben, die bislang vom gekündigten Arbeitnehmer wahrgenommen wurden, künftig auf ein anderes Konzernunternehmen übertragen werden und deshalb Beschäftigungsbedarf im Betrieb entfällt.