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Ist ChatGPT Plus steuerlich absetzbar?

Wann die Kosten von Programmen, wie z.B. ChatGPT, als ein Abzug als Werbungskosten für Arbeitnehmer und wann als ein Abzug als Betriebsausgabe für Gewerbetreibende und Freiberufler infrage kommen.

Neues Finanzmarkt­digitalisierungsgesetz (FinmadiG)

Neuer Regierungsentwurf zum FinmadiG beinhaltet Änderungen einiger – noch nicht in Kraft getretener – Regelungen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, das den Umgang mit Kryptowerten in deren Insolvenz klarstellt und den Schutz des von Kryptoverwahrern verwahrten Kundenvermögens konkretisiert.

Zum sofortigen Anerkenntnis bei gleichzeitigem Pflichtteilsstundungsantrag

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied mit Beschluss vom 05.07.2023, I-7 W 46/23, soweit ersichtlich als erstes OLG überhaupt, dass ein sofortiges Anerkenntnis mit der Kostenfolge des § 93 ZPO nicht in Betracht kommt, wenn der Erbe den eingeklagten Pflichtteilsanspruch zwar sofort anerkennt, jedoch zugleich Stundung beantragt, § 2331a BGB.

Pressemitteilung vom 18.10.2023, dpi Türdesign GmbH

Die Geschäftsleitung der dpi Türdesign GmbH aus Wesel beantragte am 17.10.2023 beim Amtsgericht Duisburg die Eigenverwaltung. Mit Beschluss vom 18.10.2023 wurde die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet (§ 270b InsO)

BAG: Aufgabenverteilung im Konzernverbund als Kündigungsgrund

Das Bundesarbeitsgericht bestätigt mit seinem Urteil vom 28.02.2023, dass die betriebsbedingte Kündigung eines Arbeitsverhältnissen damit begründet werden kann, dass Aufgaben, die bislang vom gekündigten Arbeitnehmer wahrgenommen wurden, künftig auf ein anderes Konzernunternehmen übertragen werden und deshalb Beschäftigungsbedarf im Betrieb entfällt.

Pfändbarkeit von Kündigungsabfindungen

Das Landgericht Kassel hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein Abfindungsanspruch während der Wohlverhaltensphase vom Treuhänder pfändbar ist oder ob der Schuldner ein berechtigtes Interesse am Behalten aufweisen kann.

ChatGPT in der Insolvenzverwalterpraxis

Restrukturierung von Apotheken birgt vielfältige Risiken, von Arzneimittelknappheit bis zu Beschränkungen durch das ApoG. Eine strategische Option kann die Eigenverwaltung gemäß §§ 270 ff. InsO sein, um die insolvenzrechtlichen Pflichten zu sichern und ApoG-Sanktionen zu vermeiden