Pressemitteilung: Das Apothekenrechenzentrum AvP GmbH meldet Insolvenz an

30. September 2020

Düsseldorf, 28. September 2020: Das Apothekenrechenzentrum AvP Deutschland GmbH (nachfolgend: AvP) hat am 16. September 2020 Insolvenz beim Amtsgericht Düsseldorf angemeldet. Viele Apotheken warten seither auf die Auszahlung offener Beträge und geraten in Folge dessen in Zahlungsschwierigkeiten. Wie der vorläufige Insolvenzverwalter in ersten Mitteilungen verlautbaren ließ, werden kurzfristig jedenfalls keine Gelder an die betroffenen Apotheken ausgezahlt. Der Unmut bei den Betroffenen ist groß; existentielle Sorgen nehmen überhand.

ATN- Rechtsanwälte, hier angeführt von Thorsten Kapitza und Dr. Marc d’Avoine beschäftigen sich zusammen mit einem breit aufgestellten Team mit dieser Thematik. Sie sind seit vielen Jahren als Insolvenzverwalter, Sachwalter und Bevollmächtigte im Gesundheitswesen tätig und beraten seit Jahren Versorger im Gesundheitswesen und Apotheken.

Im aktuellen Insolvenzeröffnungsverfahren der AvP vertritt ATN nahezu 100 Apotheken. Es geht um viel Geld, auf das die Apotheken warten. Die Anwälte d‘Avoine und Kapitza empfehlen, „die Vertragsverhältnisse mit AvP schnellstmöglich zu kündigen und den Abrechnungsdienstleister zu wechseln“. Nur so könne die für die Apothekenfortführung notwendige Liquidität erhalten werden. Hierzu wurden bereits konkrete Handlungsempfehlungen an die Mandanten versandt.

In dem Verfahren AvP dreht sich vieles um die Frage, ob die Beträge auf den Konten der AvP den Apotheken unmittelbar zustehen oder Bestandteil der allgemeinen Insolvenzmasse sind; letzteres ist wohl die bisherige Meinung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Dagegen sprechen jedenfalls Geschäftsbedingungen, die in einer Vielzahl von Fällen verwandt wurden. Daher wird das Thema „Aussonderungs- oder Ersatzaussonderungsrecht“ der einzelnen Apotheken noch intensiv diskutiert und im Interesse der Betroffenen verfolgt.

In diesem Komplex wird auch die Frage zu klären sein, ob es sich bei den Konten der AvP um Treuhandkonten handelt. Die Anwälte werden jedes Vertragsverhältnis individuell prüfen. RA Kapitza geht aufgrund der Komplexität des Sachverhalts und der unterschiedlichen Vertragsfassungen und Konstellationen davon aus, dass ein Prüfergebnis des Insolvenzverwalters nicht kurzfristig erfolgen wird und ggf. die einzelnen Sachverhalte einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werden müssen.

Ebenfalls wird geprüft, wem die bei AvP befindlichen und noch nicht abgerechneten Rezepte zustehen und ob diese herausgegeben werden können. Auch in diesem Zusammenhang wird erfahrungsgemäß keine kurzfristige Entscheidung fallen. Insofern ist auch dort anwaltlicher Einsatz gefragt.

Über ATN D’Avoine Teubler Neu:

ATN ist eine an mehreren Standorten in NRW ansässige Wirtschaftskanzlei, die mit über 100 Mitarbeitern über besondere Expertise im Bereich Restrukturierung und Insolvenzverwaltung verfügt. ATN gehört in diesem Bereich ausweislich der Wirtschaftswoche zu den Top-Kanzleien in Deutschland.

Bundesregierung legt am 18.09.2020 den Referentenentwurf zum Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen vor

22. September 2020

Die Bundesregierung hat mit dem am 18.09.2020 veröffentlichten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts neue Regeln vorgeschlagen, die von den Verbänden und Organisationen zur Zeit beleuchtet werden. Ob es noch Änderungen geben wird, ist offen.

Nicht jeder Unternehmer wird den „Rahmen“ nutzen können. Denn der neu geschaffene Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen soll nur solchen Unternehmen offenstehen, die bereits drohend zahlungsunfähig sind. In diesem Stadium ist die Krise manchmal bereits da, oder auch schon fortgeschritten. Immerhin, Sanierungschancen bestehen jedenfalls, wenn der Zugang zum Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen gegeben ist, und zwar bereits deutlich vor der Insolvenzreife im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit.

Der Referentenentwurf setzt die EU-Restrukturierungsrichtlinie in nationales Recht um. Das wird in der Praxis zur Zeit heftig diskutiert. Das IDW kommentiert. „Der nun vorgelegte Referentenentwurf ermöglicht den Zugang zu den neuen Sanierungsmöglichkeiten aber erst, wenn das Unternehmen bereits drohend zahlungsunfähig ist. Damit werden vielen Unternehmen nach Auffassung des IDW wichtige Sanierungschancen genommen.“

Allerdings ist festzustellen, dass der neue Rahmen durchaus eine „neue Chance“ für Unternehmer ist, was die EU auch vorgesehen und gefordert hatte.  In der Corona-Pandemie bekommt dieses für in Schwierigkeiten geratene Unternehmen durchaus eine besondere Bedeutung.