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Bundesregierung legt am 18.09.2020 den Referentenentwurf zum Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen vor

22. September 2020

Die Bundesregierung hat mit dem am 18.09.2020 veröffentlichten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts neue Regeln vorgeschlagen, die von den Verbänden und Organisationen zur Zeit beleuchtet werden. Ob es noch Änderungen geben wird, ist offen.

Nicht jeder Unternehmer wird den „Rahmen“ nutzen können. Denn der neu geschaffene Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen soll nur solchen Unternehmen offenstehen, die bereits drohend zahlungsunfähig sind. In diesem Stadium ist die Krise manchmal bereits da, oder auch schon fortgeschritten. Immerhin, Sanierungschancen bestehen jedenfalls, wenn der Zugang zum Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen gegeben ist, und zwar bereits deutlich vor der Insolvenzreife im Stadium der drohenden Zahlungsunfähigkeit.

Der Referentenentwurf setzt die EU-Restrukturierungsrichtlinie in nationales Recht um. Das wird in der Praxis zur Zeit heftig diskutiert. Das IDW kommentiert. „Der nun vorgelegte Referentenentwurf ermöglicht den Zugang zu den neuen Sanierungsmöglichkeiten aber erst, wenn das Unternehmen bereits drohend zahlungsunfähig ist. Damit werden vielen Unternehmen nach Auffassung des IDW wichtige Sanierungschancen genommen.“

Allerdings ist festzustellen, dass der neue Rahmen durchaus eine „neue Chance“ für Unternehmer ist, was die EU auch vorgesehen und gefordert hatte.  In der Corona-Pandemie bekommt dieses für in Schwierigkeiten geratene Unternehmen durchaus eine besondere Bedeutung.