BGH Urteil vom 29. Juni 2023: Erweiterte Haftung für Berater
Der BGH entschied am 29.06.2023 (IX ZR 56/22) die Erweiterung der Haftung für Berater. Nun können auch faktische Geschäftsführer in den Schutzbereich eines Mandatsvertrags mit Rechtsberatern einbezogen werden.