CANTEC wird nach Sanierung fortgeführt – Gläubiger bestätigen Insolvenzplan

23. Juni 2021

Der traditionsreiche Essener Maschinen- und Anlagenbauer wird als Dienstleister am Standort Essen fortgeführt, die Montage wird bei der Muttergesellschaft Soudronic AG in der Schweiz konzentriert

Die Gläubiger der Cantec GmbH & Co. KG haben in dem Erörterungs- und Abstimmungstermin vor dem Amtsgericht Essen am 18.06.2021 mit überwältigender Mehrheit von über 99 % dem vorgeschlagenen Insolvenzplan zur Restrukturierung der Cantec zugestimmt. Das Sanierungskonzept und den Insolvenzplan hat Geschäftsführer Bauerdiek mit seinen Beratern von ATN Rechtsanwälte und CONVINCO Consulting in den letzten Monaten in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat erarbeitet. Die Cantec wird danach als Service Center für Konstruktion und Entwicklung der Maschinen und Anlagen in Essen fortgeführt. „Damit haben wir 35 qualifizierte und hochwertige Arbeitsplätze im Bereich Konstruktion und Entwicklung am Standort Essen halten können und den Dienstleistungsstandort Essen somit weiter gefestigt“ so Geschäftsführer Robert Bauerdiek. Die Kernkompetenz liegt damit in der technischen Entwicklung und der flexiblen Umsetzung von Anforderungen und Bedarfen aus dem Markt.

Die Montage der Anlagen wird indes bei der Soudronic AG in die Schweiz konzentriert. Immerhin 6 Mitarbeiter aus der Montage haben das Angebot der Soudronic zum Wechsel an den Produktionsstandort in der Schweiz angenommen. Diesem Leitbild folgend ist die Cantec GmbH & Co.KG zukünftig ein Dienstleistungsunternehmen für die Entwicklung und Konstruktion von technischen Anlagen und Maschinen für den international tätigen Soudronic Konzern. „Als Betriebsrat bedauern wir, dass immerhin fast 50 Mitarbeitern im Laufe des Jahres betriebsbedingt gekündigt werden wird“ so Marc Domeratzki, Betriebsratsvorsitzender der Cantec. „Immerhin haben wir mit finanzieller Unterstützung der Soudronic eine Transfergesellschaft einrichten können, die die finanziellen Nachteile der betroffenen Kollegen zumindest eine Zeit lang zum Großteil kompensieren wird“ ergänzt Domeratzki.

Die CANTEC, einst ThyssenKrupp Tochter und seit 60 Jahren am Markt, hatte im Januar insbesondere wegen der weltweiten coronabedingten Nachfragerückgängen einen Insolvenzantrag in Eigenverwaltung gestellt. Die schwierige Situation im Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus in den vergangenen Jahren, sowie weitere Umsatzeinbußen aufgrund der Corona-Pandemie waren ursächlich für die Entscheidung der Geschäftsleitung, gemeinsam mit den Restrukturierungsexperten RA Dr. Marc d’Avoine und RA Dipl. Kfm. Paul Michels (ATN Rechtsanwälte) sowie dem Unternehmensberater Rudolf Flume (CONVINCO), eine Restrukturierung im Rahmen einer Eigenverwaltung mit Insolvenzplan durchzuführen.

Über CANTEC

Die CANTEC GmbH & Co.KG mit Sitz in Essen ist seit über 60 Jahren im Bereich Maschinen- und Anlagenbau für die Metallverpackungsbranche tätig. Als ehemaliges Unternehmen des Krupp Konzerns gehört die CANTEC seit 2006 zur Schweizer Soudronic AG.

CANTEC entwickelt und fertigt Maschinen und Anlagen für Herstellung von Metallverpackungen, insbesondere Konservendosen. Diese werden in über 100 Länder der Welt geliefert.

Am Standort Essen wurden ehemals 95 Mitarbeiter und werden künftig 35 Mitarbeiter beschäftigt.

Bundesregierung trifft weitere Unterstützungsmaßnahmen vor der Bundestagswahl

10. Juni 2021

Überbrückungshilfe III wird als Überbrückungshilfe plus bis September 2021 verlängert

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz verlängern die Überbrückungshilfe III bis zum 30. September 2021. Das Programm heißt jetzt „Überbrückungshilfe III plus“. Die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe III werden in der Überbrückungshilfe III Plus beibehalten. Neu ist die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Zudem werden Beratungskosten vom Staat übernommen und Unternehmen entlastet. Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.

Die Verlängerung der Überbrückungshilfe III wird mit dem neuen Programm Überbrückungshilfe III Plus umgesetzt (inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III).

Voraussetzungen / Volumina / Obergrenzen usw.:

    • Corona-bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent.
    • Antrag durch die prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes.
    • Härtefallhilfen der Länder parallel mit der Überbrückungshilfe bis Ende September 2021 verlängert.
    • Maximale monatliche Förderung in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus 10 Mio. Euro.
    • Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen maximal 52 Mio. Euro, und zwar 12 Mio. Euro aus dem geltenden EU-Beihilferahmen bestehend aus Kleinbeihilfe, De-Minimis sowie Fixkostenhilfe plus 40 Mio. Euro aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich.
    • Neue EU-Regelung zum Schadensausgleich gilt für Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind. Diese können künftig Schäden von bis zu 40 Mio. Euro geltend machen.
    • Beantragung erfolgt durch die prüfenden Dritten über das Corona-Portal des Bundes.

Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus:

    • Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.
    • Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Überbrückungshilfe III