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Büroring eG: Sanierung in Eigenverwaltung

23. September 2026

Düsseldorf/Haan, September 2026. Die Büroring eG treibt ihre laufende Sanierung nun in einem geordneten rechtlichen Rahmen voran: Das Amtsgericht Wuppertal hat am 4. September 2026 die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, nachdem die Genossenschaft einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. ATN Rechtsanwälte unterstützt den Vorstand dabei als Sanierungsexperten.

Die Ausgangslage

Bereits am 27. August 2026 hatte der Aufsichtsrat der Büroring eG zu einer außerordentlichen Generalversammlung eingeladen, um die Mitglieder über die angespannte Liquiditätslage sowie mögliche wirtschaftliche und rechtliche Handlungsoptionen zu informieren. Hintergrund waren unter anderem die weitreichenden strukturellen Veränderungen der vergangenen Monate. Eine kurzfristige Liquiditätslücke war der unmittelbare Anlass für den Vorstand, die weiteren Sanierungsschritte im Rahmen einer Eigenverwaltung fortzuführen.

Geschäftsbetrieb läuft uneingeschränkt weiter

Für Mitglieder, angeschlossene Fachhändler und Lieferanten ist die zentrale Botschaft: Der Geschäftsbetrieb der Büroring eG wird uneingeschränkt fortgeführt. Die Vorstände Ingo Dewitz und Björn Unfug bleiben vollständig in der operativen Verantwortung und führen die Genossenschaft gemeinsam mit erfahrenen Sanierungsexperten weiter.

ATN Rechtsanwälte an der Seite des Vorstands

Rechtsanwalt Dr. Marc d’Avoine von ATN Rechtsanwälte unterstützt den Vorstand als Generalbevollmächtigter gemeinsam mit seinem Team bei der weiteren Umsetzung und dem Abschluss der Sanierung. Seine erste Einschätzung fällt positiv aus:

„Büroring verfügt über gefestigte Strukturen und gesicherte Abläufe im Unternehmen, welche eine Eigenverwaltung ermöglichen. Die Finanzierung des Betriebs ist gesichert. Die wesentlichen strukturellen Veränderungen sind umgesetzt, so dass ein Abschluss der Restrukturierung in Q I/2027 angestrebt wird.“

Zum vorläufigen Sachwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Christoph Chrobok von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt, der das Verfahren in seiner gesetzlich vorgesehenen unabhängigen Funktion begleitet.

Bereits weit fortgeschrittene Sanierung

Wesentliche Teile der operativen Neuausrichtung waren zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits umgesetzt beziehungsweise weit fortgeschritten – dazu zählen erhebliche Kostenreduzierungen, organisatorische Anpassungen, die Neuordnung der Logistik sowie die strategische Weiterentwicklung des Leistungsangebots für Mitglieder und angeschlossene Fachhändler. Die Eigenverwaltung schafft nun den rechtlichen Rahmen, um diesen bereits eingeschlagenen Weg konsequent zu Ende zu führen.

Zielsetzung

Ziel der Eigenverwaltung ist die nachhaltige Stabilisierung und langfristige Fortführung der Büroring eG. Gemeinsam mit Sanierungsexperten, Mitgliedern, Lieferanten und wesentlichen Geschäftspartnern arbeitet die Genossenschaft daran, die noch bestehenden operativen Herausforderungen zu bewältigen und die Neuaufstellung erfolgreich abzuschließen. Der Abschluss der Restrukturierung wird für das erste Quartal 2027 angestrebt.

Über ATN

ATN ist eine auf Sanierung und Restrukturierung spezialisierte Kanzlei mit erfahrenen Rechtsanwälten. Ausgezeichnet und erfahren durch viele hundert erfolgreiche Sanierungsfälle begleitet ATN Unternehmen und Unternehmer in der Krise und in Sondersituationen.