Geplante Arbeitszeitverkürzung in Spanien: Was Arbeitgeber wissen sollten

12. August 2025

Am 4. Februar 2025 hat die spanische Regierung einen Gesetzesentwurf zur Arbeitszeitreform vorgelegt. Dieser sieht unter anderem die Reduzierung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 40 auf 37,5 Stunden bei vollem Lohnausgleich sowie die verpflichtende Einführung eines digitalen Arbeitszeitnachweises vor.

Der Entwurf befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren und muss vom spanischen Parlament verabschiedet sowie im Staatsanzeiger (Boletín Oficial del Estado) veröffentlicht werden, um in Kraft zu treten. Derzeit ist der Gesetzgebungsprozess ausgebremst, weil „Junts“ – praktisch als „Zünglein an der Waage –  vor der am 22.07.2025 geplante Abstimmung erhebliche Änderungsvorschläge gemacht hat, ohne die eine Zustimmung nicht erfolgen würde. Gleichwohl ist die geplante Regelung brisant:

Voller Lohnausgleich

Die Arbeitszeitverkürzung wird keine Gehaltskürzung nach sich ziehen. Das bedeutet, dass die wöchentliche Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt reduziert werden wird, ohne dass dies Auswirkungen auf ihre Vergütung hat.

Faktisch treibt dies die Personalkosten in die Höhe: Verringerte Arbeitszeiten bei gleichem Arbeitsvolumen können zu einem erhöhten Personalbedarf führen.

Wie sieht die neue Jahresarbeitszeit aus?

Derzeit beträgt die maximale Wochenarbeitszeit 40 Stunden, was 1.826 Stunden pro Jahr entspricht. Mit der neuen Regelung wird die Jahresarbeitszeit auf 1.711 Stunden sinken, da die Wochenarbeitszeit auf 37,5 Stunden reduziert wird.

Die Anpassung soll im Jahresdurchschnitt erfolgen. Die konkrete Umsetzung wird nicht im Gesetz geregelt, so dass den Unternehmen ein gewisser Gestaltungsspielraum bleibt. Möglich wären in der Praxis beispielsweise eine tägliche Reduzierung um 30 Minuten oder ein früheres Arbeitsende am Freitag.

Wie funktioniert die neue digitale Arbeitszeiterfassung?

Arbeitgeber sind  zwar (wie bisher) verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit jeder Arbeitnehmerin und jedes Arbeitnehmers zu erfassen, dies muss aber demnächst in digitaler Form erfolgen..

Die Beschäftigten müssen den Beginn und das Ende ihrer Arbeitszeit persönlich erfassen, einschließlich der Unterbrechungen (Pausen oder Ruhezeiten). Es soll technisch verhindert werden, dass der Arbeitgeber Einfluss auf die Aufzeichnungen nimmt.

Dies könnte in der Praxis zu einer erhöhten Kontrolle und dazu führen, dass Mitarbeiter faktisch gleich lange oder sogar länger arbeiten, allerdings mit weniger Flexibilität bei kurzen Pausen.

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?

Verstöße gegen die Aufzeichnungspflicht gelten als schwere Ordnungswidrigkeit und können mit Bußgeldern zwischen 1.000 und 10.000 Euro je betroffenem Arbeitnehmer geahndet werden, abhängig vom Schweregrad des Verstoßes.

Insolvenzplan verabschiedet: Schrauben Betzer GmbH & Co. KG schließt Eigenverwaltungsverfahren erfolgreich ab

12. August 2025

Lüdenscheid/Köln
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung der Schrauben Betzer GmbH & Co. KG wurde der Insolvenzplan im Erörterungs- und Abstimmungstermin vor dem Amtsgericht Hagen einstimmig von sämtlichen Gläubigern angenommen und vom Gericht bestätigt. Damit wurde das Eigenverwaltungsverfahren erfolgreich zum 30.06.2025 zum Abschluss gebracht. Im nächsten Schritt wird Schrauben Betzer GmbH & Co. KG sich auf die weiteren operativen Herausforderungen fokussieren und die im Zukunftskonzept für das Haus festgelegten Sanierungsmaßnahmen umsetzen, um sich langfristig erfolgreich zu restrukturieren.

„Mit der Verabschiedung des Insolvenzplans konnte die finanzielle und operative Sanierung Schrauben Betzer GmbH & Co. KG in wesentlichen Teilen erfolgreich abgeschlossen werden. Die Aufhebung des eigenverwalteten Insolvenzverfahrens konnte erfreulicherweise bereits im zu Ende Juni 2025 erfolgen“, sagt Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Neu, der die Sanierung des Schraubenherstellers gemeinsam mit seinen Kollegen, Thorsten Kapitza und Ruzhdi Ferataj, als Verfahrensbevollmächtigte maßgeblich leitete. Herr Kapitza ergänzt: „Der Insolvenzplan wurde in den vergangenen Wochen in enger Abstimmung mit dem Insolvenzgericht, der Sachwalterin, Frau Marion Rodine, RUNKEL Rechtsanwälte, und dem eingesetzten Gläubigerausschuss finalisiert. Mit der Annahme des Plans durch die Gläubiger haben wir die wesentliche Grundlage geschaffen, eine zukunftsfähige Struktur für die Schrauben Betzer GmbH & Co. KG sicherzustellen“, so Helmar Koch von hahn,consultants, die das Sanierungsteam betriebswirtschaftlich unterstützten.

Mitte November 2024 hatte der Schraubenhersteller die Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. „Oberste Priorität war es stets, das Traditionsunternehmen zu erhalten – das ist uns aufgrund der stets konstruktiven und engagierten Zusammenarbeit aller Beteiligten geglückt, führt Prof. Dr. Peter Neu weiter aus.

Frau Marion Rodine, die mit Verfahrenseröffnung durch das Insolvenzgericht Hagen als Sachwalterin bestellt wurde, hat das Verfahren im Sinne der Gläubiger begleitet: „Die Verabschiedung des Insolvenzplans zeigt, dass wir gemeinsam eine tragfähige Lösung gefunden haben, die die Interessen aller beteiligten Parteien angemessen berücksichtigt – das ist nicht nur für die Gläubiger, sondern auch für die Region eine positive Nachricht.“ Unterstützt wurde Frau Rodine von ihrem Kollegen Jan Blum.

Auch Dr. Frank Hoffmeister, Geschäftsführer der Schrauben Betzer GmbH & Co. KG, bedankt sich bei allen Beteiligten: „Die Verabschiedung des Insolvenzplans stellt einen Meilenstein dar und unterstreicht das Engagement für eine nachhaltige Restrukturierung und Fortführung unserer Produktion und der Sicherstellung des Standorts. Die Herstellung von Schrauben nach Kundenvorgaben für industrielle Aufgaben lasse sich ausbauen. Wir sind dankbar für die Unterstützung des Sanierungsteams und der Gläubiger – vor allem gilt unser Dank aber unseren Mitarbeitenden während dieses herausfordernden Prozesses.“

Über die Schrauben Betzer GmbH & Co. KG, Lüdenscheid
Die Schrauben Betzer GmbH & Co. KG ist spezialisiert auf die Herstellung und den Vertrieb von Präzisionsschrauben und Kaltformteilen mit einem Durchmesser von 1,0 mm bis 11,8 mm (M 1,4 bis M 12) und einer Länge von 2 mm bis 160 mm. Die Ursprünge des Familienunternehmens reichen bis in das Jahr 1917 zurück. Das Unternehmen mit beschäftigt derzeit 78 Arbeitnehmer. Das Unternehmen stellt mit eigener Konstruktion und eigenem Werkzeugbau täglich etwa 6 Millionen Schrauben in Lüdenscheid her.  Schrauben Betzer GmbH & Co. KG ist zertifiziert nach IATF16949, DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001.

Über ATN, Köln/Remscheid
ATN ist eine auf Sanierung und Restrukturierung spezialisierte Kanzlei mit erfahrenen Rechtsanwälten, Kaufleuten, Betriebswirten und Steuerberatern, unter Ihnen sind zahlreiche Experten mit Doppelqualifikationen. Das Team wird komplettiert durch etwa 100 Mitarbeiter*innen mit entsprechenden Qualifikationen und nachgewiesener Kompetenz in der Restrukturierung. Ausgezeichnet und erfahren durch viele hundert erfolgreiche Sanierungsfälle begleitet ATN Unternehmen und Unternehmer in der Krise und in Sondersituationen.

Über Marion Rodine, RUNKEL Rechtsanwälte, Wuppertal
Marion Rodine ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Insolvenz- und Sanierungsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Seit 2014 ist sie Partnerin der Kanzlei RUNKEL Rechtsanwälte mit verschiedenen Standorten in Wuppertal, Solingen, Remscheid, Köln, Düsseldorf und Herne. Frau Rodine wird regelmäßig von den Insolvenzgerichten u.a. in Wuppertal, Köln und Hagen als Insolvenzverwalterin und Sachwalterin bestellt.

Über hahn,consultants, Haan
hahn,consultants ist eine mit rd. 40 festangestellten Beratern eine auf die Bedürfnisse mittelständischer Mandanten zugeschnittene, umsetzungsorientierte betriebs-wirtschaftliche Beratung im Sinne aktiver Unternehmensentwicklung und -steuerung. Unser Team mit Fokus auf Restrukturierung und -sanierung freut sich an der erfolgreichen Sanierung des Unternehmens unterstützend mitgewirkt zu haben.