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Restrukturierung und Insolvenz in Europa und neuer Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Harmonisierung des Insolvenzrechts

26. April 2023

Insolvenzsysteme StaRUG, Vergleichsfeststellungsverfahren und WHOA im europäischen Kontext oder Wettbewerb?

Ende 2016 hatte die Europäische Kommission ihren Richtlinienvorschlag über präventive Restrukturierungsrahmen veröffentlicht. Die Kommission war bestrebt, präventive Sanierungsmaßnahmen in Europa einzuführen.

Die EU-Richtlinie 2019/1023 über „…Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren…“ (Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz) führte in Deutschland zum Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG). Das SanInsFoG gilt seit dem 01.01.2021 und beinhaltet vor allem das „Unternehmensstabilisierungs- und –restrukturierungsgesetz“ (StaRUG) mit den Möglichkeiten eines Restrukturierungsplans. Eingangsvoraussetzung eines StaRUG-Verfahrens ist bekanntlich die (nur) drohende Zahlungsunfähigkeit der/des Schuldners/in im Sinne des § 18 Abs. 2 InsO.

Polen kennt bereits seit 2016 mit dem „postępowanie o zatwierdzenie układu“ ein Verfahren zur Feststellung eines Vergleiches. Es bietet eine interessante Alternative für Unternehmer in Krise. Die Restrukturierungsmaßnahmen nach dem dt. „Schutzschirm“ gemäß § 270d InsO und der präventive Restrukturierungsrahmen nach StaRUG sind inzwischen im offensiven Wettbewerb mit dem besagten polnischen Vergleichsfeststellungsverfahren, dem englischen „Scheme-of-Arrangement“ und dem „Wet Homologatie Onderhands Akkoord“ (WHOA) in den Niederlanden.

Das moderne Sanierungsrecht und dessen Anwendung auf internationaler Ebene waren Thema am 04.04.2023 beim Arbeitskreis für Insolvenzwesen in Köln. Unter der Moderation des ehem. Insolvenzrichters Prof. Dr. Heinz Vallender diskutierten Rechtsanwalt Krijn Hoogenboezem, Amsterdam, Rechtsanwalt Pawel Kuglarz, Krakau, Rechtsanwalt Dr. Rolf Leithaus, Köln, und Richter am Amtsgericht Dr. Peter Laroche, Köln, über ihre Erfahrungen mit der Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (Richtlinie (EU) 2019/1023) in Deutschland, Polen und den Niederlanden. Das Publikum wurde eingebunden und diskutierte mit.

Berichterstatter in der Fachpresse war ATN-Anwalt Dr. Marc d’Avoine, der Artikel im INDAT-Rapot 03/2023 liegt bei.

ATN Beitrag „Praxis zur Prävention im Dreiklang“
Titelbild INDAT REPORT

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