Sanierung der ppm Fulda GmbH & Co. KG im Eigenverwaltungsverfahren

28. November 2025

Die ppm Fulda GmbH & Co.KG, eine auf Rollenoffsetdruck im Kleinformat spezialisierte Druckerei, hat erneut ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt, dem das Amtsgericht Fulda stattgegeben hat. Nach einer anfänglich positiven Entwicklung, war die Antragstellung durch einen Umsatzeinbruch von knapp 30% im Jahr 2025 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit unumgänglich.

Zum vorläufigen Sachwalter wurde Herr RA André Rombach von der ROMBACH – Rechtsanwälte Insolvenzverwalter Partnerschaft mbB, bestellt. Die Geschäftsleitung wird beraten durch den Generalbevollmächtigten und Sanierungsexperten Prof. Dr. Peter Neu gemeinsam mit seinen Kollegen Rechtsanwalt Florian Voß, LL.M. und Ruzhdi Ferataj, LL.M. von der Rechtsanwaltskanzlei ATN d´Avoine Teubler Neu aus Köln.

Für die Mitarbeiter sind die Gehaltszahlungen über das Insolvenzausfallgeld der Bundesagentur für drei Monate abgesichert. Gemeinsam mit der Kanzlei ATN werden das Management und die Gesellschafter nun eine Fortführungslösung erarbeiten.

EWiR-Kommentar des RA Dr. Marc d’Avoine zum BFH-Urteil vom 14.05.2025

19. November 2025

EWiR-Kommentar des RA Dr. Marc d’Avoine zum BFH-Urteil vom 14.05.2025 – XI ZR 23/22 in ZIP Heft 46/2025, 2811 zur Beschränkung der Nachhaftung des Insolvenzschuldners für Umsatzsteuerschulden nach Beendigung des Insolvenzverfahrens.

Im Ergebnis haftete der (restschuldbefreite) Unternehmer nicht und konnte sich erfolgreich gegen das Finanzamt wehren, das ihn für ausgefallene Umsatzsteuer aus dem Verfahren in Anspruch nehmen wollte. Denn dort hatte der Insolvenzverwalter die unternehmerische Tätigkeit fortgesetzt und dadurch (steuerbare) Umsätze generiert. (Erst) Seine Handlungen hatten die vorliegend (streitigen) Masseverbindlichkeiten wegen Umsatzsteuer ausgelöst. Und das war beim BFH-Urteil vom 28.11.2017 – VII R 1/16 (BFHE 260, 26 = BStBl II 2018, 457 = ZIP 2018, 593) anders.

Fazit: Bei „Verkehrssteuern“ ist und bleibt die Haftung jeweils auf das ehemalige Massevermögen beschränkt. Das kann und sollte der Ex-Schuldner gegenüber dem FA einwenden und nicht erst im Zuge einer Vollstreckung die „Einrede der beschränkten Nachhaftung“ erheben.

Hubtex übernimmt Markenrechte und immaterielle Vermögenswerte von M Fahrzeugbau GmbH

13. November 2025

Fulda / Wiehl / Köln, 12.11.2025 – Die Hubtex Maschinenbau GmbH & Co. KG hat im Rahmen eines strukturierten Investorenprozesses die Markenrechte sowie sämtliche relevanten immateriellen Vermögenswerte der M Fahrzeugbau GmbH übernommen.

Die M Fahrzeugbau GmbH mit Sitz in Wiehl ist spezialisiert auf die Entwicklung und Fertigung von Schwerlastkompaktstaplern sowie den dazugehörigen Anbaugeräten. Das Produktportfolio umfasst Fahrzeuge mit Gas-, Diesel- und Elektroantrieb und deckt Tragfähigkeiten von 6 bis 40 Tonnen ab. Die Produktion befindet sich in Willroth, Rheinland-Pfalz. Mit der Übernahme stärkt Hubtex seine Position im Marktsegment der Schwerlastlogistik und erweitert gezielt sein Angebot an spezialisierten Flurförderzeugen. Die Marke M Fahrzeugbau wird künftig in die Hubtex Gruppe integriert. Das spezifische Produkt- und Entwicklungs-Know-how von M Fahrzeugbau wird mit der internationalen Vertriebsstärke von Hubtex verbunden, um das Geschäftsfeld nachhaltig auszubauen und weiterzuentwickeln.

Erfolgreicher Investorenprozess in der Insolvenz

Die M Fahrzeugbau GmbH hatte am 28. Januar 2025 einen Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Köln bestellte Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Neu von der auf Restrukturierung spezialisierten Kanzlei ATN – d’Avoine Teubler Neu zum (vorläufigen) Insolvenzverwalter. Unter der Federführung von Prof. Dr. Neu und seinem erfahrenen Team konnten die immateriellen Vermögenswerte im Rahmen eines strukturierten M&A-Prozesses erfolgreich an Hubtex verkauft werden. Dabei wurde die CVM Capital Value Management GmbH als Transaktionsberater mandatiert, um den Prozess gemeinsam mit juristischen und steuerlichen Experten von ATN zu begleiten.

„Die Fortführung der Marke und die Integration in die Hubtex Gruppe sind ein starkes Signal für Kunden und Partner von M Fahrzeugbau“, betont Prof. Dr. Neu.

 

Über die Beteiligten

Hubtex Gruppe

Die Hubtex Gruppe mit Sitz in Fulda ist ein international führender Hersteller von spezialgefertigten Flurförderzeugen, Seitenstaplern und Sonderfahrzeugen für den Transport von langen, schweren und sperrigen Gütern.

www.hubtex.com

Capital Value Management GmbH

Die CVM Capital Value Management GmbH ist ein unabhängiges Corporate Finance-Beratungshaus für Unternehmen in Sonder-, Umbruch- und Restrukturierungssituationen. Die CVM begleitet und koordiniert in enger Zusammenarbeit mit steuerlichen und juristischen Beratern den gesamten M&A-Prozess.

www.cvm-gmbh.de