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Wir setzen Ihr Recht durch
Mieter und Vermieter sehen sich bei Abschluss, Durchführung und Beendigung eines Mietverhältnisses mit einem immer unübersichtlicheren Dickicht aus Gesetzen und Rechtsprechung konfrontiert. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass besonders im Wohnraummietrecht die Gesetzgebung und noch mehr die höchstrichterliche Rechtsprechung einem starken Aktualisierungsdruck unterliegen, um ihrer sozialen Schutzfunktion gerecht zu werden. Klassische Beispiele hierfür sind die Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen oder die sogenannte „Mietpreisbremse“ bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen.
Als Fachanwälte und Anwälte mit langjähriger Berufserfahrung auf dem Gebiet des Mietrechts beraten wir Sie in Solingen und Umgebung umfassend, arbeiten Ihre Rechte heraus und setzen diese für Sie durch. Bei Bedarf profitieren Sie von unseren ausgezeichneten Kontakten vor Ort, wenn wir Sachverständige oder Experten benötigen, um einen Sachverhalt zu klären und somit Ihr Recht durchzusetzen.
Wir beantworten Ihnen diese und andere Fragen gerne.
Sie sind Vermieter oder Mieter von Gewerberaum und möchten einen Vertrag abschließen, der genau Ihren Anforderungen und Bedürfnissen entspricht?
Wir entwerfen gerne einen Mietvertrag nach Ihren Vorstellungen und verhandeln dessen Abschluss mit Ihrem Vertragspartner.
Der Vertragsschließung kommt dabei eine besondere Rolle zu. Ein gut durchdachter Vertrag sorgt dafür, dass bei Beendigung des Mietverhältnisses keine ungeklärten Sachverhalte aufkommen. Ebenso stellt der Vertrag die Grundlage dar, um die Durchführung des Mietverhältnisses für beide Seiten in geregelte Bahnen zu lenken. Dabei spielen zahlreiche Faktoren wie die Nebenkostenabrechnung, Tierhaltung, Hausmeisterleistungen, vereinbarte Kautionen und so weiter eine Rolle.
Als Experten für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Solingen stehen wir Ihnen direkt vor Ort beim Aufsetzen oder der Prüfung eines Vertrages zur Seite.
Gleiches gilt für die wirksame Vertretung von Wohnungseigentümern im komplexen Konstrukt einer WEG, insbesondere im Umgang mit den auf Eigentümerversammlungen gefassten Beschlüssen.
Das Wohnungseigentumsgesetz wurde mit Wirkung zum 01. Dezember 2020 in allen wesentlichen Teilen neu gefasst. Mit vielen Ansprüchen, die früher den einzelnen Wohnungseigentümern zustanden und von ihnen unmittelbar durchgesetzt werden konnten, ist nun zunächst die Eigentümerversammlung zu befassen. Der Verwalter ist Vollzugs- und Vertretungsorgan der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und ist nur ihr gegenüber verpflichtet. Auch Rechtsbeziehungen der Eigentümer untereinander gibt es nur noch punktuell.
Um nerven- und zeitraubende Auseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt sich auch im Wohnungseigentumsrecht mehr denn je eine frühzeitige professionelle Beratung. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und zeigen Ihnen den Weg auf, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.
Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf – entweder telefonisch oder per Mail.
Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.
Wir erarbeiten schnell eine Lösung für Ihren Fall.
Wir sind starke Einzelpersönlichkeiten mit individuellem Stil, eingebunden in ein kompetentes Team.:
Sie haben Fragen zum Mietrecht oder möchten eine Anfrage starten? Dann treten Sie jetzt unverbindlich in Kontakt mit unseren Experten!
Wir helfen Ihnen gern.
Nutzen Sie bitte hierfür unser Vier-Stufen-Kontaktformular und wir können Ihnen schnell bei Ihren Anliegen helfen.