Dr. Cathérine
d’Avoine
Bembergstr. 2-4
Wuppertal 42103
Telefon: +49202245070
cda@atn-ra.de
Kompetenzen
- Wirtschafts- und Insolvenzrecht
Dr. Cathérine
d’Avoine
Bembergstr. 2-4
Wuppertal 42103
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Kompetenzen
Rechtsanwältin Dr. Cathérine d’Avoine
Dr. Cathérine d’Avoine absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Trier, Sheffield (UK) und Bonn. Bereits während dieser Zeit setzte sie ihren fachlichen Schwerpunkt im Bereich des Wirtschafts- und Insolvenzrechts, der ihre weitere akademische und berufliche Laufbahn maßgeblich prägen sollte.
Im Anschluss an das erste Staatsexamen widmete sie sich ihrer Promotion an der Universität zu Köln. In ihrer Dissertation mit dem Titel „Die Gläubigerbeteiligung im Konzerninsolvenzverfahren“ setzte sie sich vertieft mit komplexen Fragestellungen des Insolvenzrechts auseinander. Parallel zu Studium, Promotion und Referendariat war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin bei CMS Hasche Sigle in Düsseldorf tätig und sammelte dort früh wertvolle praktische Erfahrungen.
Ihr Referendariat absolvierte Dr. Cathérine d’Avoine am Landgericht Essen. Nach erfolgreichem Abschluss des Zweiten Staatsexamens trat sie als Rechtsanwältin in die Kanzlei CMS Hasche Sigle in Düsseldorf ein. Dort war sie im Geschäftsbereich Restrukturierung und Insolvenz tätig und beriet in anspruchsvollen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen.
Seit November 2025 ist Dr. Cathérine d’Avoine als Rechtsanwältin bei ATN Rechtsanwälte tätig. Sie berät im Bereich der Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung. Dabei betreut sie Insolvenzverfahren, in denen die Partner der Kanzlei als Insolvenzverwalter bestellt sind, und unterstützt bei der Abwicklung sowie bei Restrukturierungsmaßnahmen.
Dr. Cathérine d’Avoine verfügt über sehr gute Sprachkenntnisse in Deutsch, Englisch und Spanisch.
Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist Dr. Cathérine d’Avoine auch als Autorin fachlicher Veröffentlichungen hervorgetreten:
Haftungsrisiken und Vergütungsansprüche des Abschlussprüfers
NWB Sanieren, 11/2022, S. 343
Einleitung eines StaRUG-Verfahrens – Zustimmungserfordernis der Gesellschaftsorgane
NWB Sanieren, 1/2024, S. 4
Mitteilungen an das Transparenzregister – Pflichten nach § 20 GwG für Insolvenzverwalter?
Judith Berg / Dr. Cathérine d’Avoine / Marc d’Avoine, ZIP, 24/2022, S. 1190
E-Mail an Dr. Cathérine d’Avoine
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An folgenden Standorten ist Frau Dr. Cathérine d’Avoine vertreten.
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