ATN. Aktuelles.

CARF

16. Mai 2022

„Crypto-Asset Reporting Framework“

Internationale Besteuerung von Kryptowährungen schreitet voran

Im Auftrag der G20 Finanzminister arbeitet die OECD einen rechtlichen Rahmen für den internationalen Austausch steuerlich relevanter Daten zu Kryptovermögen aus. Das Projekt wird unter dem Titel „Crypto-Asset Reporting Framework“ oder kurz „CARF“ geführt. Das erklärte Ziel ist der automatische Austausch von Informationen über relevante Transaktionen von Kryptovermögen für steuerliche Zwecke.

Im Ergebnis sollen mitunter Unternehmen in die Pflicht genommen werden, gewisse Transaktionen zu melden. Betroffen wäre damit der Kryptomarkt insgesamt.

Die OECD hat bereits einen ersten Entwurf des CARF auf ihrer Website (https://www.oecd.org/tax/exchange-of-tax-information/oecd-seeks-input-on-newtax-transparency-framework-for-crypto-assets-and-amendments-to-the-common-reportingstandard.htm) veröffentlicht.

Meldepflichtige

In erster Linie sollen sog. „Crypto-Asset-Service Providern“ zur Meldung verpflichtet werden. Unter diesem Oberbegriff sollen natürliche und auch juristische Personen verstanden werden, die geschäftlich

  • für oder im Namen von Kunden Transaktionen über Crypto-Assets durchführen
  • als Gegenpartei oder Vermittler auftreten oder
  • Handelsplattformen zur Verfügung stellen.

Meldepflichtige Daten

Zu den meldepflichtigen Daten sollen nach dem aktuellen Entwurf des CARF insbesondere auch die Daten der Person des „Crypto-Asset Users“, also des Vertragspartners, gehören. Hierzu zählen sein Name Adresse, stl. Ansässigkeit, TIN, Geburtsdatum. Auf diese Weise soll bei Krypto-Transfers; nach und nach die Anonymität der Nutzer – jedenfalls für die Finanzverwaltung abnehmen.

Crypto-Assets

Unter „Crypto-Asset“ versteht die OECD „eine digitale Darstellung von Werten, die auf einem kryptografisch gesicherten […] Technologie beruht, um Transaktionen zu validieren und zu sichern“. Hiervon umfasst sind dann zunächst denklogisch sämtliche Currency-Tokens, wie z.B. Bitcoin oder Ethereum. Aber auch weniger prominente Stablecoins und bestimmte non-fungible Tokens (NFT) werden als Crypto-Assets klassifiziert.

Meldung von relevanten Crypto-Assets

Im ersten Entwurf des CARF sollen hingegen nicht alle Crypto-Assets der Meldepflicht unterfallen. Diese konzentriert sich hauptsächlich auf die Felder

  • Tausch zwischen Crypto-Assets und Fiat-Geld
  • Tausch zwischen verschiedenen Crypto-Assets
  • Übertragung von Crypto-Assets als Gegenleistung für Ware oder Dienstleistung

Die, den Gutscheinen ähnelnden sog. „Closed Loop Crypto-Assets“ sollen z.B. aus der Pflicht fallen.

Selbstauskunft

Auch die Crypto-Asset User sollen zur Selbstauskunft verpflichtet werden. Dies ist im CARF als Sorgfaltspflicht – in Anlehnung an das CRS (Common Reporting Standard) – ausgestaltet, wonach bei Missachtung oder Falschangaben bekanntlich empfindliche Geldbußen drohen. Die Selbstauskunft soll Namen, Adresse, steuerliche Ansässigkeit, TIN und Geburtsdatum enthalten.

Ausblick

Am 07.04.2022 fand eine erste virtuelle Informationsveranstaltung zum CARF statt, zu der das Bundesministerium für Finanzen eingeladen hat. Neben RA Hamacher/ATN haben zahlreiche führende Blockchain-Technologen, betroffene Unternehmen und deren Vertreter teilgenommen. Aktuell bestehen noch immer offene Fragen, insbesondere zur Zeitpunkt und der Art der Wertbestimmung einzelner Kryptowährungen. Aber auch die Informationsdichte der zu meldenden Daten oder gesetzliche Definitionen waren Streitpunkte.

Ganz klar verfolgt die OECD weiterhin, die bereits bekannten Bestrebung der umfassenden Regulierung des Kryptomarktes. Der Abschluss der Arbeiten am CARF ist für das dritte Quartal 2022 geplant. Auf lange Sicht, wird die gesetzliche Regulierung voranschreiten. Ob dies den Kryptomarkt negativ beeinflusst oder nicht sogar neue Chancen eröffnet, wird die Zeit zeigen. In jedem Fall sollten Neuerungen aufmerksam verfolgt werden.

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